Reserviert für Angehörige der weißen Rasse

Das sogenannte "Nationalstaatsgesetz" wurde 2018 von der Knesset verabschiedet. Im Gesetz festgeschriebener Rassismus:

1. Grundprinzipien
(a) Das Land Israel ist die historische Heimat des jüdischen Volkes, in welchem der Staat Israel gegründet wurde.
(b) Der Staat Israel ist der Nationalstaat des jüdischen Volkes, in dem es sein natürliches, kulturelles, historisches und religiöses Recht auf Selbstbestimmung ausübt.
(c) Die Verwirklichung des Rechts auf nationale Selbstbestimmung ist im Staat Israel einzig für das jüdische Volk.

5. Einwanderung der Diaspora
[wörtlich: »Einsammlung der Exilierten«]
Der Staat ist offen für jüdische Einwanderung und die »Einsammlung der Exilierten«.

7. Jüdische Besiedlung
Der Staat Israel sieht in der Weiterentwicklung der jüdischen Besiedlung einen nationalen Wert. Er setzt sich dafür ein, die Etablierung und die Konsolidierung jüdischer Besiedlung anzuspornen und voranzutreiben.

Arabisch ist nicht mehr Amtssprache  (Artikel 4)

Den vollen Wortlaut des Gesetzes finden Sie   hier (SWT).

Bemerkungen zu den Übersetzungen: Wir erachten die in Wikipedia.de abgedruckte Übersetzung als fehlerhaft. Z. B. wird der rassistische Charakter des Artikel 1 bei Wikipedia.de versteckt. Der bei der regierungsnahen Stiftung Wissenschaft und Politik gedruckten Variante ist sachlicher. Zur Erläuterung wird hier auch der beanstandete Satz angegeben: "Das Recht auf nationale Selbstbestimmung ist im Staat Israel einzigartig für das jüdische Volk." Die Redaktion betrachtet diese Übersetzung als sinn-entstellt.

Quellen:

  1. Stiftung Wissenschaft und Politik (SWT)
  2. Bild: Von Guinnog - Geschossen und bereitgestellt von Guinnog., CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3655505
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