Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat im Februar 2021 erklärt, dass sich seine Gerichtsbarkeit auch auf das Westjordanland, den Gazastreifen und Ostjerusalem erstreckt. Damit ist der Weg frei für die Aufnahme einer formalen Untersuchung von Kriegsverbrechen.

Die Ermittlungen sind nicht öffentlich. Bekannt ist, dass die frühere Anklägerin Fatou Bensouda bereits Voruntersuchung angestellt hatte, die sich auf drei Fälle erstreckten:

  1. Einsatz tödlicher Waffen gegen Demonstranten im Gazastreifen beim Marsch der Rückkehr seit März 2018
  2. die Siedlungspolitik
  3. die Bombardierung ziviler Ziele während des Gaza-Krieges 2014

Wahrscheinlich wird der jetzige Ankläger weitere Untersuchungen veranlassen und vielleicht sogar Untersuchungen wegen des Verbrechens der Apartheid beginnen. Im Kontext des israelisch-palästinensischen Konflikts sind jedenfalls Kriegsverbrechen begangen worden. Das Gericht untersucht auch palästinensische Verbrechen, z. B. den Abschuss von Raketen auf israelische Zivilisten von Gaza aus, die Selbstmordattentate und Folter in palästinensischen Gefängnissen.

Interview mit dem israelischen Menschenrechtsanwalt Michael Sfard  bei medico international.