Deutschland hat eine besondere historische Verantwortung gegenüber Juden. Mit dem Gaza-Krieg stößt der Leitbegriff der Israelpolitik aber an seine Grenzen, so der Völkerrechtler Kai Ambos. Eine Rezension von Ninon Colneric.
Angela Merkel erklärte als Bundeskanzlerin 2008 in ihrer berühmten Rede vor der Knesset, dass "die besondere historische Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit Israels Teil der Staatsräson meines Landes" ist. Der Begriff wurde so zum Leitbegriff deutscher Israelpolitik. Er spielt zunehmend auch innenpolitisch eine Rolle. Der Völkerrechtler Kai Ambos konstatiert, dass Deutschland die faktisch bedingungslose Unterstützung der israelischen Kriegsführung in Gaza und darüber hinaus mit der Staatsräson gerechtfertigt habe. In diesem Kontext entstand sein Buch "Staatsräson nach Gaza – Das deutsch-israelische Verhältnis und das Völkerrecht".
Ambos klärt sein Verhältnis zu Verfassung und Völkerrecht. Bei dem Begriff der Staatsraison handelt es sich historisch um ein vorverfassungsrechtliches und vorrepublikanisches Konzept, das die Interessen des Staates über die der Bürger stellt. Weder das Grundgesetz noch das Völkerrecht stehen unter dem Vorbehalt einer Staatsräson.
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